Nach Einbruch

Beute bleibt in Asservatenkammer

Blick in die Dortmunder Asservatenkammer



Hier mein Bericht aus dem WDR5-Landesmagazin "Westblick" zum Download




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Jedes Jahr gibt es in NRW Tausende Einbrüche. Doch selbst wenn die Polizei die Einbrecher quasi auf frischer Tat ertappt, ist das nicht immer eine gute Nachricht für die Einbruchsopfer. Das jedenfalls musste ein Geschäftsmann aus Sundern im Sauerland erfahren.

Die Einbrecher gingen rustikal ans Werk. Mit Wucht warfen sie einen schweren Gullydeckel durch die gläserne Eingangstür des Dorfladens, stiegen dann in das Geschäft in Sundern ein. Während die Alarmanlage schrillte, rafften sie vor allem Zigaretten zusammen und flohen mit ihrem Auto. Doch schon nach ein paar Kilometern war Schluss. Da stoppte sie die Polizei. Drei Männer wurden festgenommen, die Beute im Auto sichergestellt. Ben Biggemann, Besitzer des Dorfladens, atmete auf, als er die Nachricht von der Polizei bekam. „Da haben wir gedacht: Super, Täter gefasst, mehr oder weniger auf frischer Tat, Beute gefunden und wir bekommen alles relativ schnell wieder zurück.“

Mehr als vier Monate vergangen

Doch das sollte sich als Irrtum herausstellen. Mehr als vier Monate später hat Einbruchsopfer Biggemann seine Waren immer noch nicht zurück erhalten. Weil auch noch andere Straftaten des mutmaßlichen Einbrechertrios verhandelt werden sollen, zieht sich das Verfahren in die Länge. Für Ben Biggemann heißt das: Die Zigaretten, die in seinem Laden gestohlen wurden, lagern immer noch bei der Staatsanwaltschaft Dortmund. Biggemann: „Das ist sehr ärgerlich, also es sind ungefähr 1000 Euro Warenwert, der uns jetzt einfach fehlt, für Wareneinkäufe, Investitionen.Und das schmerzt schon, denn normalerweise müsste man sich dieses Geld jetzt bei der Bank leihen und dafür Zinsen bezahlen.“

In der Asservatenkammer

Ortswechsel. Ein gelb-schwarzer Fan-Schal hängt an einem der Regale der Asservatenkammer in der Dortmunder Staatsanwaltschaft; ein illegales Plagiat. Genauso wie die nachgemachte Polizeikelle und die Nummernschilder neben dem Fan-Schal. Alles beschlagnahmte Waren. In den Regalen der Gänge stapeln sich Festplatten, oft mit Kinderpornos, dazu Einbruchswerkzeuge – und viele Kisten voller Diebesgut. Denn bei vielen Beutestücken weiß die Polizei nicht, wo sie gestohlen wurden, sagt der Dortmunder Staatsanwalt Henner Kruse. Dann bleiben sie erstmal ein paar Jahre in der Asservatenkammer. „Die Beute verwahren wir und wenn man die keinem zuordnen kann, dann werden diese Gegenstände als Fundsachen behandelt, das heißt die werden dann irgendwann, soweit sie werthaltig sind, versteigert.“

Justiz geht auf Nummer sicher

In einem der Regale in der Dortmunder Kammer sind auch die Zigaretten aus dem Einbruch im Sunderner Dorfladen gestapelt. Doch obwohl die Justiz bei diesen Sachen genau weiß, woher sie stammen, will die Staatsanwaltschaft sie nicht herausgeben. Jedenfalls so lange nicht, bis die Täter von einem Gericht verurteilt worden sind, sagt Staatsanwalt Kruse. „Uns geht es in erster Linie natürlich um die rechtskräftige Verurteilung, und dafür müssen wir Beweismittel möglicherweise auch länger, als es den Geschädigten lieb ist, behalten. Damit einfach keine Spuren und keine Beweisergebnisse verloren gehen.“

Kostenintensive Untersuchung gespart

Zwar reiche es oft aus, wenn Fingerabdrücke am Diebesgut gesichert werden und die Beute fotografiert wird. Dass die Justizbehörden hier jedoch anders verfahren, hängt offenbar mit Sparmaßnahmen zusammen. Staatsanwalt Kruse: „Hier in diesem Fall hat man bislang diese kostenintensive DNA-Untersuchung noch nicht veranlasst, weil man einfach davon ausgeht, dass die Beweislage auch so reicht. Aber man hat das Diebesgut behalten, für den Fall, dass die Täter sich wider Erwarten hier nicht geständig einlassen, um dann diese Gegenstände auch noch untersuchen zu können.“  

Heißt: Weil das Land die teure DNA Untersuchung erstmal spart, muss der Besitzer der Zigaretten auf die Rückgabe seiner Waren warten. Bis zur Gerichtsverhandlung bleiben die Zigaretten jetzt im Justizkeller, auch wenn sie bis dahin bröselig geworden sind. Entschädigungsmöglichkeiten gibt es wohl nicht. Denn die Justiz verhälkt sich erstmal korrekt. Dann muss das Einbruchsopfer den Schaden selber tragen.  Dorfladen-Besitzer Ben Biggemann dürfte das nicht gerne hören – er wird so zum zweiten Mal zum Opfer.